Staatsbürgerkundeprüfung

Neue gesetzliche Anforderungen ab dem 1. Januar 2026

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das Einwanderungsgesetz und die Verordnung vom 23. August 2025 gelten seit dem 1. Januar 2026 neue Anforderungen hinsichtlich der französischen Sprachkenntnisse und der staatsbürgerlichen Kenntnisse für bestimmte Verwaltungsverfahren in Frankreich.

Demnach:

  • Antragsteller einer mehrjährigen Aufenthaltserlaubnis müssen Französischkenntnisse auf dem Niveau A2 (GER) nachweisen und eine Staatsbürgerkundeprüfung bestehen.
  • Antragsteller einer Daueraufenthaltskarte müssen Französischkenntnisse auf dem Niveau B1 (GER) nachweisen und eine Staatsbürgerkundeprüfung bestehen.
  • Bewerber um die französische Staatsangehörigkeit müssen Französischkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) nachweisen und eine Staatsbürgerkundeprüfung bestehen.

Diese neuen Verpflichtungen sind Teil der verstärkten republikanischen Integrationspolitik.

(Quelle: service-public.fr)

Vorstellung der Staatsbürgerkundeprüfung

Mit der Staatsbürgerkundeprüfung werden grundlegende Kenntnisse in folgenden Bereichen bewertet:

  • Werte und Grundprinzipien der Französischen Republik
  • Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger
  • Kultur, Geschichte und Organisation der französischen Gesellschaft

Wann ist die Staatsbürgerkundeprüfung verpflichtend?

Die Staatsbürgerkundeprüfung ist erforderlich für:

  • den Erhalt einer ersten mehrjährigen Aufenthaltserlaubnis (CSP)
  • den Erhalt einer ersten Daueraufenthaltskarte (10 Jahre)
  • einen Antrag auf Einbürgerung in Frankreich

👉 Die Erfolgsbescheinigung ist für die Verlängerung eines bereits erteilten Aufenthaltstitels nicht erforderlich.

Bestimmte Personengruppen können je nach ihrer Situation von der Prüfung befreit werden. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Verwaltungsbehörden.

Format und Ablauf der Prüfung

Die Staatsbürgerkundeprüfung findet in unserem Prüfungszentrum am Computer in Präsenz statt.

Prüfungsmodalitäten:

  • Dauer: 45 Minuten
  • Arbeitsmittel: Computer wird vom Prüfungszentrum bereitgestellt
  • Format: Multiple-Choice-Test (MCQ)
  • Gesamtzahl der Fragen: 40, davon 28 Wissensfragen und 12 situative Fragen.

Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine richtig ist. Es gibt keinen mündlichen oder schriftlichen Ausdruckstest.

Bestehensvoraussetzungen:

Mindestens 32 richtige Antworten (80 %)

Ergebnisse:

Die Ergebnisse sind 12 Stunden nach der Prüfung verfügbar.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, kann der Kandidat:

  • auf „Bescheinigung“ klicken, um die Bescheinigung anzusehen und herunterzuladen.
  • eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten.
  • sich in sein Benutzerkonto einloggen.

Wichtige Informationen:

  • Unbegrenzte Anzahl an Prüfungsversuchen
  • Die Erfolgsbescheinigung ist unbegrenzt gültig
  • Bei Nichtbestehen muss zwischen zwei Prüfungsversuchen mindestens ein Tag liegen
  • Grundlegende Computerkenntnisse sind erforderlich (Maus bedienen und klicken)

Geprüfte Themenbereiche:

Die Fragen beziehen sich auf fünf Hauptthemen:

  • die Grundsätze und Werte der Französischen Republik,
  • die in Frankreich geltenden Rechte und Pflichten,
  • die Funktionsweise der staatlichen Institutionen,
  • historische, kulturelle und geografische Orientierungspunkte,
  • Alltagssituationen in der französischen Gesellschaft.

Wann sollte die Staatsbürgerkundeprüfung abgelegt werden?

Die Prüfung muss vor der Einreichung Ihres Antrags bestanden werden für:

  • eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis
  • eine Daueraufenthaltskarte
  • einen Antrag auf französische Staatsangehörigkeit

⚠️ Je nach Art Ihres Antrags (CSP, Daueraufenthaltskarte oder Einbürgerung) gibt es eine spezielle Version der Prüfung. Eine Prüfung, die für einen bestimmten Zweck abgelegt wurde, kann nicht für einen anderen verwendet werden.

Prüfungstermine am Institut Stralang

Die Staatsbürgerkundeprüfungen finden werktags jeweils nachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr statt, ausgenommen an Wochenenden und Feiertagen.

Für Informationen zu Prüfungsterminen und Anmeldungen kontaktieren Sie uns bitte unter: contact@stralang.com oder telefonisch unter +33 (0)3 88 31 48 38.

Gebühren und Anmeldung:

  • Prüfungsgebühr: 70 €
  • CPF-Finanzierung: nicht möglich

Anmeldeverfahren

Jede Anmeldung ist verbindlich. Eine Rückerstattung oder Terminverschiebung ist nicht möglich.

Voranmeldung:

Jeder Kandidat muss zunächst eine Voranmeldung auf folgender Website durchführen:
https://test-civique.fr/inscription/25F19BE8C4C5680E7968EE34E73871824DEC

Nachdem Sie sich auf der Plattform von France Éducation International vorangemeldet und die passende Prüfungsversion für Ihr Verfahren (CSP, Daueraufenthaltskarte oder Einbürgerung) ausgewählt haben, müssen Sie:

– uns per E-Mail unter contact@stralang.com kontaktieren und uns unser Anmeldeformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments sowie dem Zahlungsnachweis der Anmeldegebühr (70 €) zusenden.

👉 Die Anmeldung kann auch direkt vor Ort erfolgen.

Unsere Bankverbindung finden Sie hier.

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Die Schritte Ihres Verwaltungsverfahrens

Je nach Ihrer Situation können drei Schritte erforderlich sein:

  1. Französisch-Sprachtest (TCF IRN oder TEF IRN)
  2. Staatsbürgerkundeprüfung
  3. Gespräch in der Präfektur

Wie bereitet man sich auf die Staatsbürgerkundeprüfung vor?

Eine gründliche Vorbereitung wird empfohlen, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.
Das französische Innenministerium stellt die Themen und Fragen der Prüfung auf folgenden Websites zur Verfügung:

Warum sollten Sie Ihre Staatsbürgerkundeprüfung am Institut Stralang ablegen?

  • Anerkanntes Prüfungszentrum
  • Regelmäßige Prüfungstermine das ganze Jahr über, außer während der Sommermonate (Juli und August)
  • Zentrale Lage in Straßburg, bequem mit Straßenbahn und Bus erreichbar, in der Nähe des Universitätscampus.

Weitere Informationen

Offizielle Website zur Staatsbürgerkunde

https://www.france-education-international.fr/examen-civique/examen-civique-informations-pour-les-candidats