Kommen Sie zum Studium nach Frankreich oder setzen Sie dort Ihr Studium fort?
Melden Sie sich auf der speziell für Studierende eingerichteten Website an, um bei Ihrer Ankunft in Frankreich Anspruch auf die Erstattung Ihrer Gesundheitskosten zu haben.
Diese Anmeldung ist auch erforderlich, wenn Sie französischer Staatsbürger aus Neukaledonien oder Wallis und Futuna sind oder im Ausland geboren wurden.
1) Anmeldung auf der Website www.etudiant-etranger.ameli.fr
Vor Ihrer Ankunft in Frankreich zum Studium müssen Sie Ihre Aufnahme in die französische Sozialversicherung beantragen, indem Sie sich auf der Website der Krankenversicherung anmelden: etudiant-etranger.ameli.fr
Pflichtangaben und hochzuladende Dokumente:
Angaben:
- Nachname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Geburtsland
- E-Mail-Adresse
- Postanschrift in Frankreich
- Telefonnummer
Pflichtdokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Studienjahr
- Einverständniserklärung der Eltern (für Studierende unter 16 Jahren)
- IBAN (Bankverbindung) für Rückerstattungen
- Personenstandsdokument zur Erstellung Ihrer Sozialversicherungsnummer (z. B.):
- vollständige Geburtsurkunde
- Auszug aus der Geburtsurkunde mit Abstammung oder Dokument eines Konsulats
- Familienbuch
- Heiratsurkunde
Internationale Abkommen können andere Dokumente vorsehen – siehe Abschnitt „Weitere Dokumente je nach Herkunftsland“.
Behalten Sie die vorläufige Sozialversicherungsnummer, die Ihnen automatisch zugewiesen wird, und laden Sie Ihre vorläufige Bescheinigung über die Sozialversicherungsanmeldung herunter. Fehlende oder ungültige Dokumente können später in Ihrem Benutzerkonto hochgeladen werden.
Sobald die Anmeldung bestätigt ist, können Sie Ihre endgültige Bescheinigung über die Sozialversicherung (Anspruchsnachweis) herunterladen.
Wenn Sie sich nicht online registrieren konnten, rufen Sie die Nummer 36 46 an (gebührenfreier Service, zzgl. Anrufkosten). Bei Bedarf antwortet Ihnen ein Berater auch auf Englisch.
Ausnahmen
- Wenn Sie als Angehöriger eines internationalen Beamten bereits bei einem Sozialversicherungssystem einer internationalen Organisation versichert sind (z. B. EU-Sozialsystem), brauchen Sie sich nicht anzumelden.
- Wenn Sie Staatsangehöriger der EU/des EWR oder der Schweiz sind, können Sie bei Ihrer nationalen Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/CEAM) beantragen. Sofern diese bis zum Ende des Studienjahres gültig ist, übernimmt Ihre nationale Kasse Ihre Gesundheitskosten. In diesem Fall brauchen Sie sich nicht auf etudiant-etranger.ameli.fr anzumelden.
- Wenn Sie Staatsangehöriger Monacos sind, fordern Sie vor Ihrer Abreise bei Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung an, dass Sie dem monegassischen System angeschlossen sind. Sie brauchen sich nicht online anzumelden, sondern legen diese Bescheinigung bei medizinischen Einrichtungen in Frankreich vor.
2) Nach Erhalt Ihrer vorläufigen Sozialversicherungsnummer
Sie haben sofort Anspruch auf Erstattung Ihrer Gesundheitskosten durch die französische Krankenversicherung (Kranken- und Mutterschaftsversicherung). Auch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sind abgedeckt. Weitere Infos: Étudiant : votre prise en charge.
Später erhalten Sie Ihre endgültige Sozialversicherungsnummer.
Damit können Sie ein persönliches Konto auf ameli.fr erstellen – dort verwalten Sie Ihre Rückerstattungen, laden Bescheinigungen herunter und kontaktieren Berater online.
Sie können auch den Antrag auf die Carte Vitale online stellen, indem Sie ein aktuelles Passfoto und einen Identitätsnachweis hochladen.
Hinweis: Denken Sie daran, bei einem Arzttermin in Frankreich Ihren Hausarzt zu erklären, um optimal erstattet zu werden.
3) Weitere Dokumente je nach Herkunftsland
a) Sie sind EU-/EWR-/Schweizer Bürger ohne EHIC
Wenn Sie keine EHIC oder Ersatzbescheinigung besitzen, kann Ihnen das Formular S1 ausgestellt werden, das Ihren Anspruch auf Gesundheitsleistungen bescheinigt.
Falls Sie kein Formular S1 erhalten, müssen Sie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um Ihren Lebensunterhalt und ggf. den Ihrer Angehörigen in Frankreich zu sichern.
In diesem Fall melden Sie sich online an unter etudiant-etranger.ameli.fr.
Sie müssen keinen Aufenthaltstitel vorlegen, aber das Dossier vervollständigen mit:
- Formular S1 Ihrer Sozialversicherung
oder - Ehrenwörtliche Erklärung über ausreichende Mittel
Hinweis:
Wenn Sie EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehöriger sind, benötigen Sie kein Studentenvisum für ein Studium in Frankreich. Der Zugang zum französischen Staatsgebiet ist frei, unabhängig von Aufenthaltsdauer oder Studienzeit.
Aber: Wenn Sie in einem EU/EWR/Schweizer Staat wohnen, aber Drittstaatsangehöriger sind, benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.
b) Sie sind Drittstaatsangehöriger
Sie müssen bei der Anmeldung auf etudiant-etranger.ameli.fr einen Aufenthaltstitel vorlegen.
c) Sie sind aus Québec
Universitäres Austauschprogramm (nur in Québec eingeschrieben):
Wenn Sie an einer Universität in Québec eingeschrieben sind (nicht in Frankreich), können Sie vom französisch-quebecischen Abkommen profitieren.
Fordern Sie vor der Abreise bei der RAMQ das Formular SE 401-Q-106 an, lassen Sie es von Ihrer Uni in Québec ausfüllen.
Mit diesem Formular wenden Sie sich in Frankreich an die CPAM Ihres Wohnortes, um die Erstattung Ihrer Gesundheitskosten zu erhalten.
Wenn Sie an einer französischen Universität eingeschrieben sind:
Beantragen Sie bei der RAMQ das Formular SE 401-Q-102 bis vor der Abreise.
Geben Sie dieses Formular bei Ihrer CPAM in Frankreich ab, um die Erstattung Ihrer Kosten zu erhalten.
d) Sie sind Staatsangehöriger von Andorra
Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse das Formular SE 130-04 an, das Ihnen den Anspruch auf Leistungen bei einem Aufenthalt in Frankreich bestätigt.
Sie können sich auch dafür entscheiden, sich dem französischen Sozialversicherungssystem anzuschließen.
Das Formular ist bei der CPAM Ihres Wohnortes in Frankreich abzugeben, um Erstattungen zu erhalten.
Kontaktieren Sie uns gerne:
Infografik: Anmeldung bei der Sozialversicherung in Frankreich – Inhalt siehe oben
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Assurance Maladie: