Für Studierende die für ein oder zwei Semerster eingeschrieben sind (Minimum 5 Monate):

Seit dem 01.07.2018 ist es zu allererst Pflicht, eine Freispruch-Bescheinigung von der Contribution Vie Etudiante et de Campus* (CVEC) zu beantragen. Dafür müssen Sie Ihr Konto auf der digitalen Service-Plattform . messervices.etudiant.gouv.fr.  erstellen

  1. Sie erstellen ein Konto auf der Plattform messervices.etudiant.gouv.fr
  2. Geben Sie die Stadt an in der Sie studieren
  3. Sie bezahlen Ihren CVEC-Beitrag
  4. Nun erhalten Sie Ihre Bescheinigung

Nach Abschluss dieser Schritte, können Sie einen Termin in unserem Institut vereinbaren und einen Anmeldeschein ausfüllen, der Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Am Tag Ihres Termins, müssen Sie folgende Dinge mitbringen:

  1. Ihre Freispruchsbescheinigung
  2. Ihren Anmeldeschein
  3. Bezahlen Sie den (vollständigen) Betrag für die Schulung/den Kurs

Der letzte Schritt ist auf die Internetseite https://etudiant-etranger.ameli.fr zu gehen und sich zu registrieren, um Ihre „carte Vitale“ zu erhalten um von der Deckung Ihrer Gesundheitskosten zu profitieren.

Bitte beachten Sie: Bezahlen Sie nicht Ihren CVEC-Beitrag, bevor Sie nicht Ihr Visum erhalten haben!

Das CVEC ersetzt die Sozialversicherung (Krankenkasse) für Studierende.