Allgemeine Anmeldebedingungen

1. Registrierung/Anmeldung

Sie können sich online auf der Website von Stralang anmelden oder uns das ausgefüllte Anmeldeformular mit den erforderlichen Unterlagen zusenden. Eine persönliche Anmeldung direkt im Institut ist ebenfalls möglich. Nachdem wir das Anmeldeformular und die Anzahlung in Höhe von 200€, oder die vollständige Zahlung (wenn Sie weniger als 4 Wochen vor Ihrer Ankunft buchen), erhalten haben, senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung zu. In jedem Fall kann eine vollständige Anmeldung nicht ohne eine Anzahlung oder vollständige Zahlung garantiert werden.

2. Preise

Die für unsere Programme angegebenen Preise sind Nettopreise und beinhalten:

Lehrkosten

Kosten für bestimmte Materialien

Diese beinhalten nicht die Kosten für Lehrbücher, zusätzliche Aktivitäten wie Ausflüge oder Bildungsaktivitäten wie kulturelle Exkursionen (Museumseintritt, Bustickets etc.). Bearbeitungsgebühren (z.B. Anmeldegebühren) werden nicht erstattet.

3. Zahlungsarten

Die folgenden Zahlungsarten werden akzeptiert:

  • Per Bankcheck, indossierbar in Frankreich
  • Per Überweisung auf das Stralang-Konto
  • In Bar vor Ort (ausschließlich Euro)

Überweisungsdaten

Name des Begünstigten : STRALANG
Bank : Banque Populaire Alsace Lorraine Champagne
Kontonummer : 33421528622 Clé 48
IBAN: FR76 1470 7500 3333 4215 2862 248
BIC/Swift: CCBPFRPPMTZ

Falls Sie per Banküberweisung bezahlen möchten, möchten wir Sie darum bitten im Verwendungszweck Ihren Vor- und Nachnamen anzugeben und uns per E-Mail eine Bestätigung für Ihre Bezahlung zukommen zu lassen. Alle Überweisungsgebühren sind von den Studierenden zu tragen. Die vollständige Zahlung muss mindestens vier Wochen vor Ihrer Ankunft erfolgen. 

4. Rücktritt und Rückerstattung

Sämtliche Anträge auf Rücktritt oder Rückerstattung müssen vor Kursbeginn gestellt werden. Nach einer Anmeldung oder Voranmeldung werden die Anmeldegebühren (200€), unabhängig vom Grund für den Rücktritt oder die Rückerstattung, nicht erstattet. Im Falle eines Studierenden der ein Visum beantragt hat, kann keine Rückerstattung erfolgen, außer im Falle einer Ablehnung des Visums, belegt durch ein offizielles Dokument der französischen Botschaft oder des französischen Konsulats. Ebenso gilt, wenn der Studierende nicht im Institut erscheint, nicht fleißig ist oder ohne wesentliche Begründung beschließt das Institut zu verlassen oder die Kurse abzubrechen, ist keine Rückerstattung möglich. Stralang sieht sich außerdem in der Pflicht der Präfektur diese Abwesenheit zu melden. Darüber hinaus bestätigen Studierende die sich zu einem Stralang-Kurs angemeldet haben und ein Visum benötigen, dass sie sich zuvor über die Bedingungen für die Erteilung der verschiedenen beantragten Visen informiert haben, sowie über die Verpflichtungen in Zusammenhang mit ihrer Einreise nach Frankreich, sei es in finanzieller oder medizinischer Hinsicht, als auch in Bezug auf die erforderlichen Versicherungen. Alle Anträge auf Rücktritt oder Rückerstattung müssen schriftlich gestellt werden. Berufliche Gründe gelten nicht als höhere Gewalt. 

Das Institut behält sich das Recht vor, Kurszeiten jederzeit zu ändern oder abzusagen. In diesem Fall bemüht sich das Institut so weit wie möglich den Studierenden einen Alternativkurs anzubieten. 

Einzelunterricht: Das Verschieben oder Absagen einer Unterrichtsstunde von Seiten des Studierenden, muss spätestens um 12 Uhr am Vortag angekündigt werden. Andernfalls wird diese Zeit dem Studierenden in Rechnung gestellt.

Änderung durch Covid-19: Das Stralang Institut ist hinsichtlich einiger Maßnahmen aufgrund der Pandemie an Regierungsverordnungen gebunden. Aus diesem Grund kann die Fortführung des Unterrichts in Online-Kursen nicht als Erstattungsgrund angesehen werden. Studierende die allerdings aufgrund des Covid-19 Virus nicht nach Frankreich einreisen können, haben die Möglichkeit ihren Kurs ohne zusätzliche Gebühren um 18 Monate ab dem Startdatum des Kurses zu verschieben. 

5. Änderung der Kurse und Kurszeiten während Ihres Aufenthalts

Ein Gruppenkurs kann auf Wunsch eines Studierenden nicht in einen Einzelkurs umgewandelt werden und umgekehrt. Das Stralang Institut behält sich das Recht vor, die Unterrichtszeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Insbesondere in der Hochsaison können einige Unterrichtsstunden am Nachmittag stattfinden. 

6. Regeln des Instituts

Die Studierenden werden dazu angehalten die internen Regeln des Instituts zu respektieren, welche an den Aushängen der Lokalitäten einsehbar sind. Das Stralang Institut behält sich das Recht vor, einen Studierenden ohne Rückerstattung zu entlassen, insbesondere im Fall von Drogenbesitz oder –konsum, Alkoholmissbrauch, Vandalismus (am Institut oder einer von Stralang gebuchten Institution), wiederholter Störung des Unterrichts, wiederholte Verstöße gegen die Institutsregeln, Belästigung oder Bedrohung anderer Studierender oder Mitarbeiter. 

7. Feiertage

Das Institut ist während der offiziellen französischen Feiertage geschlossen, sowie während bestimmter Ferienwochen im Jahr. Die genauen Daten sind an den Aushängen des Instituts einsehbar. 

8. Sprachniveaus, Programme und Kurse

Wir garantieren die in unserem Katalog und unseren Broschüren angegebenen Werte: Niveau A1 (Anfänger), Niveau A2 (Elementarstufe), Niveau B1 (Mittelstufe 1), Niveau B2 (Mittelstufe 2) und Niveau C1 (Fortgeschritten). Das Niveau C2 ist nur für Studierende die den DALF C1 abgelegt haben zugänglich. Die Resultate des Einstufungstests des Instituts bestimmen das geeignete Niveau. Die Mindestanzahl an Teilnehmern zur Aufrechterhaltung eines Gruppenkurses beträgt drei Studierende. Unterhalb dieser Zahl entspricht es einem Privatkurs, für welchen andere Preise und ein anderes Kursprogramm gilt. 

9. Lokalitäten

Der Unterricht kann in einem der beiden Gebäude des Stralang Instituts abgehalten werden, welche einen vergleichbaren Standard haben. 

10. Bildrechte

Das Stralang Institut wird möglicherweise seine Studierenden im Rahmen des Unterrichts oder außerschulischer Aktivitäten filmen oder fotografieren und diese Fotos und Videos zu werbezwecken veröffentlichen (Website, Broschüren, Soziale Netzwerke, etc.). Mit der Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen, genehmigt der/die Studierende ausdrücklich die Veröffentlichung der Fotos und Videos. Sofern vom Interessent nicht anders angegeben, muss er dies zum Zeitpunkt der der Anmeldung schriftlich angeben. 

11. Versicherung

Der/die Studierende muss eine persönliche Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft seiner/ihrer Wahl abschließen, um alle Risiken (Krankheit, Diebstahl, Unfall usw.) abzudecken, denen er/sie ausgesetzt sein könnte während seiner Reise oder Anfahrt zum Stralang Institut, aber auch für den Aufenthalt in seiner Unterkunft, während der Kursteilnahme, während kultureller Exkursionen/ Reisen/Veranstaltungen, schulischer oder außerschulischer Art, organisiert durch das Stralang Institut. 

Es wird deshalb ausdrücklich empfohlen, eine volle Haftpflichtversicherung für Unfälle, Krankheiten, Diebstahl usw. abzuschließen. Das Institut lehnt jede Verantwortung gegenüber Studierenden während ihrer Reise und ihres Aufenthalts (Belege werden angefordert) sowie im Falle des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung der persönlichen Gegenstände der Studierenden auf dem Gelände des Instituts ab.

12. Minderjährige*

Sämtliche Personen unter 18 Jahren müssen dem Registrierungsformular die Zustimmung der Eltern beifügen, um das Stralang Institut von jeder Haftung zu befreien. Eltern von Minderjährigen werden darüber informiert, dass das Stralang Institut hauptsächlich ein Institut ist, das von Erwachsenen besucht wird, aber in der Lage ist, Minderjährige ab einem Alter von 13 Jahren zu empfangen. Das Stralang Institut kann in keiner Weise mit einem „Sprachcamp“ oder einem „Feriencamp“ für Minderjährige gleichgesetzt werden. Da das Stralang Institut kein geschlossenes Schulzentrum ist, haben Minderjährige zu keiner Zeit, während oder außerhalb der Schulstunden, Einschränkungen beim Ausgehen. Eltern die sich für unser Programm entscheiden, sollten sicherstellen, dass ihr Kind reif, unabhängig und verantwortungsbewusst genug ist, um ohne Aufsicht eines Erwachsenen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Institut und zu ihren Unterkünften zu gelangen. Eltern von Minderjährigen müssen eine Verzichtserklärung unterzeichnen, durch welche ihr Kind ermächtigt wird, ohne Aufsicht eines Erwachsenen auszugehen und an außerschulischen Aktivitäten teilzunehmen. Ein medizinischer Fragebogen sollte ausgefüllt und eine Notrufnummer bereitgestellt werden. 

Kursprogramm für Minderjährige Herunterladen

13. Datenschutz

Das Stralang Institut sammelt und verarbeitet Daten, um die Einschreibung und Nachverfolgung von Studierenden effektiv zu verwalten. Diese Daten dienen lediglich dem Zweck der internen Verwendung. Jeder Studierende kann das Institut um die Übermittlung von Informationen bitten und diese gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen des „Datenschutzgesetzes“ Nr. 78-17 vom 06.01.1978, geändert im Jahr 2004, korrigieren lassen. Sie können dieses Recht ausüben, indem Sie sich per E-Mail an contact@stralang.com an unseren Service wenden. Für mehr Informationen lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen, bereitgestellt auf unserer Website.

14. Reklamationen

Nur die Leitung des Instituts ist befugt, Erstattungs- oder Rückforderungsentscheidungen im Falle von nicht-besuchten Kursen zu fällen. Alle Reklamationen bezüglich der vom Stralang Institut erbrachten Dienstleistungen müssen per Einschreiben an den Hauptsitz des Stralang Instituts (16 rue Jean-Henri Schnitzler, 67000 Strasbourg) gesendet werden. Dieser Anspruch muss innerhalb der Woche nach dem Ende des Kurses geltend gemacht werden. 

15. Widerrufsfrist (nur bei Online-Anmeldung) 

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels L.121.20-12 des französischen Verbrauchergesetzbuchs: Wenn sich der/die Studierende online anmeldet, hat er/sie eine Frist von 14 Arbeitstagen, um sein Widerrufsrecht auszuüben, ohne dies begründen zu müssen oder eine Strafe bezahlen zu müssen. 

Die oben genannte Frist beginnt mit der Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Studierenden. Jeder unter der Bedingung dieses Artikels vorgenommene Widerruf führt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Antrags zu einer Rückerstattung. 

Für den Fall, dass der Studierende begonnen hat, die vor Ausübung seines Widerrufsrechts bestellte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, bleibt er dem Stralang Institut für den Betrag, der der erbrachten Dienstleistung entspricht, verpflichtet. 

Studierende die von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten, müssen dies innerhalb der oben angegebenen gesetzlichen Fristen realisieren und dabei das Widerrufsformulars verwenden, online bereitgestellt unter https://www.service-public.fr/professionnels-entreprises/vosdroits/R38397. Das ausgefüllte Widerrufsformular muss dann per Post an Institut Stralang, 16 rue Jean-Henri Schnitzler, 67000 Strasbourg oder per E-Mail an contact@stralang.com übersendet werden. 

Durch die Ausübung des in diesem Artikel genannten Widerrufsrechts durch den Studierenden, erlischt die ihm vom Stralang Institut ausgestellte Einschreibungs- oder Voreinschreibungsbescheinigung sofort.  Letztere haftet nicht für den Verlust der Leistungen, die der Studierende durch den Besitz und/oder die Vorlage des Zertifikats hätte in Anspruch nehmen können. 

Bei einer Anmeldung vor Ort, gilt im Stralang Institut kein Widerrufsrecht.

Unter Artikel L.121-21-8 des Verbrauchergesetzbuchs verzichtet der Studierende ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht, wenn die im Vertrag vorgesehenen Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vom Stralang Institut erbracht wurden. 

16. Disziplin

Im Falle eines unangemessenen Verhaltens des Studierenden, eines Verstoßes gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen die Schulvorschriften, behält sich Stralang das Recht vor, seine Schulung ohne Vorankündigung und ohne Erstattung zu unterbrechen. 

17. Teilnahme

Am Ende Ihrer Kursteilnahme, kann Ihnen das Institut eine Abschlussbescheinigung ausstellen. Hierfür ist es notwendig, dies in der letzten Kurswoche zu erbitten. Dieses Zertifikat wird nur ausgestellt, wenn der Studierende an mindestens 70% der geplanten Kurse teilgenommen und die Tests bestanden hat. Jede längere und ungerechtfertigte Abwesenheit kann Gegenstand einer Meldung an die zuständigen Dienste der Präfektur und/oder Entlassung sein. 

18. Rechtsstreit

Jede Anmeldung impliziert die Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Rechtsstreits vereinbaren die Parteien, dass der Fall unter der Zuständigkeit der Gerichte von Straßburg beurteilt wird.